Richtlinien der gesetzlichen Krankenkasse

Kostenübernahme ja oder nein?
Seit 2002 gelten die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Mit diesen neuen Regeln wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur noch für die Behandlung solcher Zahn- und Kieferfehlstellungen aufkommen, die das Atmen, Beißen, Kauen und Sprechen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen. Dies hat für viele Kinder leider zur Folge, dass sie eine kieferorthopädische Behandlung nicht über die Krankenkasse erstattet bekommen.

Wie funktioniert KIG?
Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen sind in einer Art Tabelle in fünf Behandlungsgrade eingeteilt. Nur bei den Graden 5, 4 und 3 hat der Versicherte einen Anspruch auf Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse. Kosten für Behandlungen der Grade 1 und 2 werden nicht von der Krankenkasse übernommen, stellen dennoch in der Regel eine medizinische Notwendigkeit zur kieferorthopädischen Behandlung dar.

In vielen Fällen ist es deshalb sinnvoll, rechtzeitig vor einem Behandlungswunsch eine private Zusatzversicherung abzuschließen.

Fragen Sie Ihren Kieferorthopäden nach den Unterschieden der durchführbaren Behandlungen und deren Kosten. Gerne kommen wir Ihnen mit einer Ratenzahlung entgegen, um Ihnen die Durchführung der notwendigen Behandlung Ihres Kindes zu ermöglichen.